Elevate AI UG (haftungsbeschraenkt)
Elevate AI UG (haftungsbeschränkt)
Lionstraße 8, 04177 Leipzig, Germany
contact@elevate-ai.eu
+49 5121 177 1123
www.elevate-ai.eu
Stand: Juni 2025
Geschaeftsfuehrer
Mahesh Kumar Kodanda
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Elevate AI UG (haftungsbeschraenkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 42414 (nachfolgend „Elevate AI“ oder „Auftragnehmer“), gelten fuer alle gegenwaertigen und kuenftigen Geschaeftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Elevate AI stimmt deren Geltung ausdruecklich und schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch fuer alle kuenftigen Vertraege mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2.1 Elevate AI erbringt Beratungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen im Bereich der Kuenstlichen Intelligenz, insbesondere:
• Entwicklung und Implementierung von KI-gestuetzten Softwareloesungen (generative AI, agentic AI)
• Konzeption und Umsetzung von KI-Strategien und Roadmaps
• Erstellung und Integration von Sprachmodell-Anwendungen (LLM, RAG, Fine-Tuning)
• Entwicklung autonomer KI-Agenten und automatisierter Workflows
• Daten- und Dokumentenverarbeitung mittels KI
• KI-gestuetzte Kundendienst- und Analyseloesungen
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot sowie dem Projektauftrag (Statement of Work, nachfolgend „SoW“). Im Falle von Widerspruechen zwischen diesen AGB und einem SoW hat der SoW Vorrang.
2.3 Elevate AI ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenueber jedoch alleinig verantwortlich.
3.1 Angebote von Elevate AI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (per E-Mail genuegt) oder durch die schriftliche Auftragsbestaetigung von Elevate AI zustande.
3.3 Muendliche Nebenabreden beduerfender Schriftform, um wirksam zu sein.
4.1 Der Auftraggeber stellt Elevate AI rechtzeitig alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugaenge und Dokumente zur Verfuegung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlaengern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend; etwaige Mehrkosten traegt der Auftraggeber.
4.4 Der Auftraggeber ist dafuer verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die einschlaegigen datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere DSGVO) einhalten.
5.1 Die Verguetung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot bzw. SoW. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Elevate AI ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Massgabe des SoW zu verlangen. Bei Fehlen einer gesonderten Regelung gilt:
• 30 % des Gesamthonorars bei Vertragsschluss
• 40 % bei Ablieferung eines Piloten oder Zwischenmeilensteins
• 30 % bei Abnahme der finalen Leistung
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Elevate AI berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 9 Prozentpunkten ueber dem jeweils gueltigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € gem. § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschaeden bleibt vorbehalten.
5.5 Reisekosten und Auslagen werden nach tatsaechlichem Aufwand zzgl. Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdruecklich im Angebot eingeschlossen.
5.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskraeftig festgestellt oder unbestritten sind.
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im SoW ausdruecklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
6.2 Soweit die Leistung von Elevate AI als Werkleistung einzustufen ist, gilt das Werk als abgenommen, wenn:
• der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklaert, oder
• der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt, oder
• der Auftraggeber innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung keine schriftlich begruendeten Maengel benennt.
6.3 Unwesentliche Maengel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.
7.1 Elevate AI gewaehrleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Spezifikationen erfuellen.
7.2 Der Auftraggeber hat Maengel unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu ruegen (§ 377 HGB analog).
7.3 Bei berechtigten Maengelruegen hat Elevate AI das Recht zur zweimaligen Nacherfuellung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlaegt die Nacherfuellung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.
7.4 Die Gewaehrleistungsfrist betraegt zwoelf (12) Monate ab Abnahme.
7.5 Keine Gewaehrleistung besteht fuer Maengel, die auf unsachgemaessem Gebrauch, eigenmaechtig en Aenderungen durch den Auftraggeber oder ungeeigneter Hardware/Infrastruktur beruhen.
8.1 Elevate AI haftet unbegraenzt fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit von Elevate AI, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfuellungsgehilfen beruhen, sowie fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet Elevate AI nur fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Faellen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettowert der jeweiligen Projektverguetung gem. SoW.
8.3 Die Haftung fuer mittelbare Schaeden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (sofern der Auftraggeber keine angemessenen Backups unterhaelt) und Folgeschaeden ist bei einfacher Fahrlaessigkeit ausgeschlossen.
8.4 Eine Haftungsbeschraenkung gilt nicht im Falle von Arglist sowie fuer Ansprueche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.5 Elevate AI weist ausdruecklich darauf hin, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten und keine Garantie fuer die inhaltliche Richtigkeit von Ausgaben uebernommen wird. Der Auftraggeber ist fuer die fachliche Ueberpruefung und den produktiven Einsatz der KI-Ausgaben verantwortlich.
9.1 Elevate AI uebertraegt dem Auftraggeber nach vollstaendiger Bezahlung der vereinbarten Verguetung das einfache, zeitlich und oertlich unbeschraenkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts eigens erstellten Arbeitsergebnissen (Deliverables) fuer den vereinbarten Verwendungszweck.
9.2 Vorbehaltlich abweichender Regelung im SoW verbleiben alle Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen bei Elevate AI.
9.3 Wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Methoden und Know-how, die Elevate AI allgemein einsetzt oder entwickelt (nachfolgend „Hintergrundwissen“), verbleiben ausschliesslich Eigentum von Elevate AI.
9.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt Elevate AI von entsprechenden Anspruechen frei.
9.5 Elevate AI ist berechtigt, den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenzkunden zu nennen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind alle nicht oeffentlich zugaenglichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umstaenden ergibt.
10.2 Diese Verpflichtung gilt nicht fuer Informationen, die (a) oeffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafuer verantwortlich ist, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, (c) rechtmaessig von Dritten erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflicht offenbart werden muessen.
10.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt fuer die Dauer der Zusammenarbeit sowie fuer drei (3) Jahre danach.
11.1 Elevate AI verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden ausschliesslich zur Durchfuehrung des Vertragsverhaeltnisses und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
11.2 Soweit Elevate AI im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abzuschliessen.
11.3 Die Datenschutzerklaerung von Elevate AI ist unter www.elevate-ai.eu/privacypolicy.html abrufbar.
12.1 Projektvertraege enden mit der vollstaendigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollstaendiger Bezahlung.
12.2 Dauervertraege (z. B. laufende Support- oder Wartungsvertraege) haben eine Mindestlaufzeit von zwoelf (12) Monaten und verlaengern sich automatisch um jeweils weitere zwoelf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekuendigt werden.
12.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund fuer Elevate AI liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit faelligen Zahlungen laenger als 30 Tage in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung nicht zahlt.
12.4 Bei Kuendigung durch den Auftraggeber aus anderen als von Elevate AI zu vertretenden Gruenden steht Elevate AI das Recht zu, die bis zum Kuendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zzgl. eines pauschalierten Ausfallhonorars in Hoehe von 20 % des noch nicht erbrachten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
13.1 Wuenscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Aenderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, sind diese schriftlich zu beantragen (Change Request).
13.2 Elevate AI prueft den Change Request und unterbreitet innerhalb von fuenf (5) Werktagen ein angepasstes Angebot hinsichtlich Aufwand, Kosten und Zeitplan.
13.3 Aenderungen werden erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien wirksam. Bis dahin erbringt Elevate AI die Leistungen gemaess urspruenglichem SoW weiter.
14.1 Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, beruehrt dies die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.
14.4 Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfender Schriftform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.5 Elevate AI ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankuendigungsfrist von vier (4) Wochen zu aendern. Der Auftraggeber wird ueber Aenderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der Ankuendigungsfrist, gelten die neuen AGB als akzeptiert.